
Meinung
Schon wieder!? Netflix will die Preise erhöhen – und niemand weiss, wieso
von Luca Fontana
Netflix hat in der Schweiz still und leise die Preise erhöht. Wer die neuen Preise für ihr oder sein bestehendes Abo nicht zahlen will, bekommt aber 30 Tage Zeit, zu kündigen, ehe die Änderung in Kraft tritt.
Wie mir der Pressesprecher von Netflix soeben bestätigt hat, wird der Preis für bestehende Kundinnen und Kunden nicht heimlich mit der nächsten Rechnungsperiode angepasst. Die Anpassung erfolgt erst, nachdem die oder der Kunde 30 Tage vor der Rechnungsperiode, mit der die Änderung in Kraft treten würde, per E-Mail informiert worden ist.
Das E-Mail wird in den nächsten Tagen individuell verschickt, je nach Beginn der jeweiligen nächsten Rechnungsperiode, ab der die Änderung in Kraft tritt. Bei der von moneyland.ch dargestellten Version, dass die Änderung direkt mit der nächsten Rechnungsperiode in Kraft tritt – unabhängig von einer vorgängigen Information –, handle es sich um ein Missverständnis zwischen Netflix und moneyland.ch, so der Sprecher.
Hier die ursprüngliche News vom 18. April:
Nachdem Disney und Sky in den letzten Wochen und Monaten die Preise in der Schweiz erhöht haben, ist nun Netflix gefolgt. Nur: Die neuen Netflix-Preise gelten bereits seit dem vergangenen 12. April – auch für bestehende Kundschaft. Das berichtet der unabhängige Vergleichsdienst moneyland.ch.
Konkret:
Wer in den Konto-Einstellungen unter «Abo ändern» nachschaut, wird fürs laufende Abonnement zwar noch den alten Preis sehen, für die zwei Alternativen aber bereits den neuen. Wie moneyland.ch berichtet, bezahlen auch bestehende Abonnentinnen und Abonnenten den höheren Preis des aktuellen Abos mit der nächsten Rechnungsperiode. Dies habe Netflix auf Anfrage bestätigt.
Dass die Preiserhöhung kommen würde, überrascht nicht, auch wenn die Schweiz schon vorher das teuerste Netflix-Land der Welt war. Schliesslich pfiffen die Spatzen schon seit Monaten von den Dächern, dass eine helvetische Preiserhöhung nur eine Frage der Zeit wäre.
Viel überraschender – und für Schweizer Haushalte ärgerlicher – ist, dass der kalifornische Streaming-Gigant darauf verzichtet hat, seine Kundschaft vorgängig über die Vertragsänderung zu informieren. Streng genommen verstösst Netflix damit gegen seine eigenen Nutzungsbedingungen. Konkret gegen Paragraph 3.5, «Änderungen am Preis und Abo-Angebot».
Darin warnt Netflix zwar davor, dass sich Preise ändern können, aber versichert gleichzeitig, dass die Kundschaft mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung vorgewarnt würde:
«Wir informieren Sie über alle Preisänderungen [...] mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten. Wenn Sie die Preisänderung oder die Änderung Ihres Abonnements nicht annehmen möchten, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, bevor diese Änderung in Kraft tritt.»
Das stattdessen gewählte, wenig kundenfreundliche Verhalten ändert zwar nicht viel; wer unter den gegebenen Umständen sein Abo kündigen will, kann das noch immer per Ende der aktuellen Rechnungsperiode tun. Wer aber seine Kreditkartenabrechnungen nicht genau kontrolliert, zahlt womöglich viele Monate lang den neuen Preis, ohne es zu merken und die Differenz zum ursprünglichen Preis zurückfordern zu können.
Denn – auch das steht in den Nutzungsbedingungen – bereits getätigte Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.
Abenteuer in der Natur zu erleben und mit Sport an meine Grenzen zu gehen, bis der eigene Puls zum Beat wird — das ist meine Komfortzone. Zum Ausgleich geniesse ich auch die ruhigen Momente mit einem guten Buch über gefährliche Intrigen und finstere Königsmörder. Manchmal schwärme ich für Filmmusik, minutenlang. Hängt wohl mit meiner ausgeprägten Leidenschaft fürs Kino zusammen. Was ich immer schon sagen wollte: «Ich bin Groot.»