
Nach langem Warten nun auch in der Schweiz: Babboe ruft bestimmte Lastenvelos zurück

Wegen Sturz- und Unfallgefahr ruft Babboe bestimmte Lastenfahrräder zurück. Während die Rückruf-Aktion in anderen Ländern schon seit dem Frühjahr 2024 läuft, gab es hierzulande lange keine Informationen. Welche Modelle betroffen sind und was du tun musst.
In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU setzt der niederländische Hersteller Babboe seine bereits im Frühling 2024 angekündigte Rückrufaktion nun auch in der Schweiz um. Grund dafür sind gravierende Sicherheitsmängel an den Lastenvelos: Risse am Rahmen, an der Sattelstütze oder an der Lenksäule können zum Bruch dieser Stellen führen. Besitzerinnen und Besitzer betroffener Modelle werden entschädigt.
Die betroffenen Modelle
Für folgende Modelle gilt der Rückruf mit Angebot zur Rückerstattung:
- Babboe Pro Trike
- Babboe Pro Trike XL
- Babboe Pro Trike-E
- Babboe Transporter
- Babboe Transporter-E
Für alle anderen in der Schweiz verkauften Babboe-Modelle gibt es das Angebot zum Austausch durch ein Ersatzmodell. Wenn du ein Babboe-Bike besitzt, kannst du es unter kontrollieredeinlastenrad.ch registrieren und deine Ansprüche überprüfen. Wenn dein Lastenrad vom Rückruf nicht betroffen ist, kannst du eine kostenlose Sicherheitsinspektion vereinbaren.

Quelle: Shutterstock
Die Vorgeschichte
Das Unternehmen Babboe geht auf eine niederländische Elterninitiative aus dem Jahr 2005 zurück, die ein hochwertiges und bezahlbares Lastenfahrrad an den Start bringen wollte. Die Familienvelos mit der charakteristischen Holzkiste entwickelten sich zur absoluten Erfolgsgeschichte, die jedoch schon früh erste Risse bekam.
Zwischen 2010 und 2012 kam es wohl bereits zu Herstellungsfehlern und zwischen 2017 und 2018 in einigen Fällen zu Schweissfehlern. 2023 häuften sich die Meldungen über Rahmenbrüche und 2024 zog die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit (NVWA) die Reissleine. Es kam zum Verkaufsverbot und strafrechtlichen Ermittlungen, da die Probleme schon länger bekannt gewesen sein sollen.
Dass im anschliessenden Chaos um die Konsequenzen, Rückruf- und Ersatzansprüche ein kleinerer Markt wie die Schweiz nicht die oberste Priorität hatte, zeigt sich im leicht verzweifelt wirkenden Statement auf babboe.ch:
Babboe Schweiz hat seit Anfang März 2024 KEINE INFORMATIONEN vom Hauptsitz erhalten, was mit den Schweizer Kunden passieren wird resp. wie der Rückruf in der Schweiz zu handhaben sein wird. Wir entschuldigen uns hierfür.
Weiter heisst es, man habe durch verschiedene Quellen vernommen, dass der Hauptsitz Babboe BV derzeit ausschliesslich Lösungen für den niederländischen und den deutschen Markt anbiete. In der Krisenkommunikation wurde der Draht in die Schweiz anscheinend konsequent gekappt. Damit hat es nun – um ein Jahr verspätet – endlich ein Ende.


Einfacher Schreiber, zweifacher Papi. Ist gerne in Bewegung, hangelt sich durch den Familienalltag, jongliert mit mehreren Bällen und lässt ab und zu etwas fallen. Einen Ball. Oder eine Bemerkung. Oder beides.