
Parlament will ein Gesetz zur Prüfung der Cybersicherheit

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Motion «Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen» zugestimmt. Diese fordert gesetzliche Grundlagen zur regelmässigen Prüfung der Cybersicherheit öffentlicher Institutionen und bundesnahenn Betrieben. Bezahlen soll der Bund.
National- und Ständerat fordern, dass der Bund über klare gesetzliche Grundlagen und ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um behördliche und bundesnahe IT-Infrastrukturen regelmässig auf ihre Sicherheit prüfen zu können. Die entsprechende Motion wurde am Donnerstag vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit angenommen. 122 Ja-Stimmen gegen 62 Nein-Stimmen gaben der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S) grünes Licht. Bereits im September stimmte der Ständerat der Motion zu.
Worum geht es genau?
Die Initiative wurde von der SIK-S mit Verweis auf schwere Datendiebstähle und Betriebsunterbrechungen bei Behörden, öffentlichen Einrichtungen und staatsnahen Betrieben begründet. Die Unterstützer der Motion betonten, dass Cyberangriffe nicht nur das öffentliche Leben, sondern zunehmend auch das private Leben bedrohen. Die Zahl dieser Angriffe steige stetig, sie würden technisch immer ausgefeilter, und die potenziellen Schäden nähmen bedrohliche Ausmasse an. Gleichzeitig kritisierte die SIK-S, dass es in der Schweiz bislang weder verbindliche Standards noch Mindestanforderungen für Softwareprodukte gebe. Unsichere Produkte und Anwendungen gelangten auf den Markt und eröffneten Cyberkriminellen wie auch staatlichen Akteuren weltweit Möglichkeiten für Angriffe.
Eine Minderheit im Nationalrat stellte sich jedoch gegen diese Forderung. SVP-Nationalrat Mauro Tuena räumte zwar ein, dass Prävention gegen Hackerangriffe wichtig sei, warnte jedoch davor, den Bund mit finanziellen Verpflichtungen ohne klare Obergrenze zu belasten.
Bundesrat ist einverstanden und verweist auf EU-Gesetzgebung
Auch der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Parlaments, äusserte jedoch Bedenken zur Finanzierung der Sicherheitsprüfungen. Verteidigungsministerin Viola Amherd betonte, dass ein Ja nicht automatisch bedeute, dass der Bund die Prüfkosten übernehme. Vielmehr sollten diese von den sogenannten Bedarfsträgern getragen werden.

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Amherd erinnerte daran, dass es nicht das erste Mal sei, dass Cybersicherheitsprüfungen im Parlament gefordert würden. Der Bundesrat habe sich stets für eine stärkere Förderung solcher Prüfungen ausgesprochen, da die Sicherheit digitaler Produkte kritisch hinterfragt werden müsse. Mit der bevorstehenden Umsetzung des Cyber Resilience Act der EU sei die Dringlichkeit dieses Themas für die Schweiz noch gewachsen. Dieser verlange von Herstellern digitaler Komponenten Nachweise derer Sicherheit. Das Bundesamt für Cybersicherheit spiele in diesem Kontext eine Schlüsselrolle und müsse auch gesetzlich entsprechend gestärkt werden.


Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.