Hintergrund

Neue Drohnenregulierung: Leicht ist einfach

David Lee
23.12.2022

Neben diversen Erleichterungen bei den Vorschriften haben Drohnen unter 250 Gramm vor allem einen Vorteil: Sie sind zukunftssicher. Was mit den schwereren Modellen ab 2024 geschieht, ist noch nicht klar.

Per 1. Januar 2023 gilt die EU-Regulierung von sogenannten UAS (Unmanned Aircraft Systems, unbemannte Luftfahrzeuge) auch in der Schweiz. Damit ändern sich eine Reihe von Bestimmungen, die den Betrieb von Drohnen im Freien regeln. Für Indoor-Flüge ist die Regulierung nicht relevant.

Ich gehe in diesem Beitrag nicht auf die Bestimmungen im Detail ein. Die nötigen Infos findest du auf den Drohnenseiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL sowie in der Online-Schulung, die für alle Pilotinnen und Piloten von Drohnen ab 250 Gramm Gewicht obligatorisch ist. Sie vermittelt dir alles, was du wissen musst.

Und damit bin ich bereits beim Thema. Nämlich, dass es regulierungstechnisch einen grossen Unterschied macht, ob du eine Drohne bis 250 Gramm oder ein schwereres Gerät kaufst und fliegst.

Registrierungspflicht

Registrieren musst du dich als Pilot oder Pilotin in den meisten Fällen auch mit einer leichten Drohne. Ausgenommen sind solche unter 250 Gramm, die weder eine Kamera noch ein Mikrofon haben. Im Juristen-Jargon: Luftfahrzeuge, die keine «Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten» haben. Drohnen wie diese hier zum Beispiel.

Online-Schulung und Prüfung

Für alle Drohnen ab 250 Gramm musst du online eine Schulung mit abschliessendem Wissenstest absolvieren. Nach der Registrierung und dem Einloggen ins UAS-Portal findest du dort den Zugang zu beidem. In der Schulung wird dir alles vermittelt, was du über die Drohnenregulierung wissen musst: etwa, wo du mit welchen Drohnen fliegen darfst, was im Schadensfall zu tun ist, allgemeine Sicherheits- und Rechtsinfos sowie Übergangsbestimmungen.

Für Drohnen unter 250 Gramm sind weder die Schulung noch der Test obligatorisch. Meiner Meinung nach ist es jedoch sinnvoll, beides trotzdem zu absolvieren. Denn zahlreiche Regeln gelten auch für die leichten Drohnen, und die solltest du kennen. Schulung und Test sind kostenlos.

Haftpflichtversicherung

Für jeden Flug mit einer Drohne ab 250 Gramm brauchst du zwingend eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Franken Deckung. Bei den Fliegengewichten unter den Drohnen ist das nicht der Fall. Ich empfehle dir trotzdem, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie ist nicht teuer und kann dich vor grossen Problemen und Kosten bewahren. Falls du eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht hast, kläre ab, ob Drohnen darin abgedeckt sind.

Sicherheitsradius bei Flugplätzen

Drohnen ab 250 Gramm müssen einen Sicherheitsradius von 5 Kilometern rund um Flughäfen und Flugplätze einhalten. Die Mini-Drohnen müssen das nicht. In unmittelbarer Nähe von startenden und landenden Flugzeugen solltest du dennoch nicht fliegen – Stichwort gesunder Menschenverstand.

Die Einschränkungen für Drohnen lassen sich auf s.geo.admin.ch einblenden.
Die Einschränkungen für Drohnen lassen sich auf s.geo.admin.ch einblenden.
Quelle: David Lee

Andere Flugverbotszonen, etwa Naturschutzgebiete, gelten auch für die leichtesten Multicopter.

Zukunftssicher

Schliesslich gibt es noch einen Unterschied: Drohnen unter 250 Gramm können auch ab 2024 garantiert ohne strenge Restriktionen geflogen werden. Bei den schwereren Drohnen ist das nicht sicher.

Der Grund dafür liegt in den Klassenmarkierungen. Künftig werden Drohnen, die neu auf den Markt kommen, mit einer Klasse versehen. Diese bestimmt wiederum die Betriebsklasse, die regelt, welche Sicherheitsabstände du gegenüber unbeteiligten Personen einhalten musst.

C0: bis 250 Gramm -> Betriebsklasse A1
C1: 251 bis 899 Gramm -> Betriebsklasse A1
C2: 900 bis 3999 Gramm -> Betriebsklasse A2
C3 und C4: 4–25 Kilogramm -> Betriebsklasse A3

Folie aus der Online-Schulung: Die Betriebsklassen im Überblick.
Folie aus der Online-Schulung: Die Betriebsklassen im Überblick.
Quelle: David Lee

Das Problem liegt im Wort «künftig». Die momentan erhältlichen Drohnen haben nämlich grösstenteils noch keine Klassenmarkierung. Es ist möglich, dass diese Drohnen nachträglich noch eine solche Markierung erhalten. Aber es ist keineswegs sicher. Laut BAZL hängt dies davon ab, ob der Hersteller dies überhaupt anstrebt. Und auch davon, ob es technisch möglich ist, denn es gibt neben dem Gewicht noch andere Kriterien, die erfüllt sein müssen. Selbstgebaute Drohen werden zudem niemals eine Klassenmarkierung haben.

Die Mavic 3 Classic hat bereits eine Klassenmarkierung, ist damit aber noch ziemlich alleine.
Die Mavic 3 Classic hat bereits eine Klassenmarkierung, ist damit aber noch ziemlich alleine.
Quelle: Samuel Buchmann

Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten separate Regeln. Hier wird unterschieden zwischen der Übergangszeit bis am 31. Dezember 2023 und der Zeit danach. In der Übergangszeit werden die Multicopter
nach den bisherigen Schweizer Kategorien in die Gewichtsklassen bis 500 Gramm, bis 2 Kilogramm und bis 25 Kilogramm eingeteilt. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es dann nur noch zwei Übergangskategorien: unter 250 Gramm und 250 Gramm bis 25 Kilogramm.

Stand heute würde zum Beispiel die DJI Air 2S mit einem Gewicht von 595 Gramm ab 2024 den gleichen Restriktionen unterliegen wie der 9-Kilogramm-Brocken DJI Matrice 300 RTK, der für den professionellen Einsatz gedacht ist. Für beide würde die Betriebskategorie A3 gelten, in der du einen Abstand von 150 Metern zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten einhalten musst. Auch jede selbstgebaute Drohne über 250 Gramm fällt in diese Kategorie.

Falls die Air 2S nachträglich eine Klassenmarkierung erhält, kann sie unter dem neuen Reglement dauerhaft in der Kategorie A1 geflogen werden. Mit anderen Worten: Es muss nicht zu einem Problem werden, aber es kann.

Drohnen unter 250 Gramm sind dagegen zukunftssicher. Sie können auf jeden Fall unbeschränkt lange in der Kategorie A1 geflogen werden.

Kaufempfehlung: Mit Klasse oder unter 250 Gramm

Aufgrund der unsicheren Lage würde ich dir zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlen, eine unklassifizierte Drohne über 250 Gramm zu kaufen. Falls du eine schwerere Drohne brauchst, warte damit, bis es ein geeignetes Modell mit Klassenmarkierung gibt.

Die DJI Mavic 3 Classic ist die erste Drohne, die mit der Klassenmarkierung C1 kommt. Die bereits vorher erschienenen Mavic 3 und Mavic 3 Cine können die C1-Klasse nachträglich erlangen und somit nach 2024 ebenfalls in der Betriebsklasse A1 fliegen.

DJI Mavic 3 Cine Premium Combo (46 min, 899 g, 20 Mpx)
Drohne
CHF4215.–

DJI Mavic 3 Cine Premium Combo

46 min, 899 g, 20 Mpx

DJI Mavic 3 Classic mit RC Fernsteuerung (46 min, 895 g, 20 Mpx)
Drohne
Im Showroom
CHF1399.–

DJI Mavic 3 Classic mit RC Fernsteuerung

46 min, 895 g, 20 Mpx

Zudem ist in den letzten Jahren ein gutes Sortiment an leichten Drohnen entstanden. Bei üppigem Budget empfehle ich die sehr gute DJI Mini 3 Pro in der Version mit RC-Fernbedienung, die ohne Smartphone funktioniert. Falls du weniger ausgeben willst, bietet sich die DJI Mini 2 an.

DJI Mini 3 Pro mit RC Controller inkl. Fly More Kit
Drohne

DJI Mini 3 Pro mit RC Controller inkl. Fly More Kit

DJI Mini 2 (31 min, 249 g, 12 Mpx)
Drohne

DJI Mini 2

31 min, 249 g, 12 Mpx

Kollege Samuel Buchmann hat übrigens kürzlich die DJI Mavic 3 Classic und die DJI Mini 3 getestet. Mehr zu den beiden Drohnen erfährst du in seinem Artikel.

Titelbild: Samuel Buchmann

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Durch Interesse an IT und Schreiben bin ich schon früh (2000) im Tech-Journalismus gelandet. Mich interessiert, wie man Technik benutzen kann, ohne selbst benutzt zu werden. Meine Freizeit ver(sch)wende ich am liebsten fürs Musikmachen, wo ich mässiges Talent mit übermässiger Begeisterung kompensiere. 


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