Hintergrund

Neue Drohnenregulierung: Was mit bestehenden Drohnen geschieht

David Lee
7.5.2020

Per 1. Januar 2021 ändern die Gesetze zum Drohnenflug. Ist es ratsam, jetzt eine Drohne zu kaufen? Kannst du damit später überhaupt noch fliegen?

Es herrscht Unsicherheit bezüglich Drohnenregulierung: Bald ändern die Gesetze. Kürzlich habe ich die neue Drohne DJI Mavic Air 2 vorgestellt. Ein anonymer Kommentar dazu:

«Achtung: Gemäss neuem Gesetz nicht erlaubt und bald nicht mehr nutzbar!»

Stimmt das? Kurze Antwort: nein.

Die EU hat eine neue Verordnung ausgearbeitet, die den Drohnenflug besser und vor allem einheitlicher regelt. Die Schweiz wird diese Verordnung übernehmen. Ursprünglich war dies auf den 1. Juli 2020 geplant, wegen der Corona-Krise verschiebt sich die Einführung um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021.

Update, 28.12.2020: Wie schon Anfang Oktober berichtet, ist die Einführung der neuen Regeln auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Die Details und Hintergründe dazu findest du im unten verlinkten Beitrag.

  • News & Trends

    Der Nationalrat schiesst die neue Drohnenregulierung ab

    von David Lee

Neue Einteilung der Drohnen

Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren und dazu eine Wissensprüfung ablegen. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Der Test wird online durchgeführt. Er muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Drohnen werden basierend auf ihrem Gewicht und anderen technischen Eigenschaften in Kategorien eingeteilt. In der «offenen» Kategorie, die für Hobbypiloten relevant ist, erhält jede Drohne eine Klasse von C0 bis C4. Diese Klasse bestimmt die Betriebsmöglichkeiten (A1 bis A3).

Diese Betriebsklassen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie nahe du an unbeteiligten Personen fliegen darfst. Darunter versteht man Personen, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis gegeben haben.

Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie generell nicht geflogen werden, unabhängig von der Unterkategorie. Als Menschenansammlung gilt laut EU-Verordnung «eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.» Die EU spezifiziert weiter, dass darunter auch Strände und Pärke an sonnigen Tagen fallen können oder Skipisten im Winter.

A1: Drohnen der Kategorie C0 (unter 250 Gramm) und C1 (unter 900 Gramm). In dieser Betriebsklasse darfst du über unbeteiligten Personen fliegen, sofern es sich nicht vermeiden lässt. Wie für alle Hobbydrohnen gilt, dass du nicht über Menschenansammlungen fliegen darfst.

A2: Drohnen der Kategorie C2 (900 Gramm bis 4 Kilogramm). Hier darfst du in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen. Der horizontale Mindestabstand beträgt laut EU-Verordnung 30 Meter.

A3: Drohnen der Kategorien C3 und C4 (4 bis 25 Kilogramm). Hier musst du einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern von Wohnhäusern, Industriegebieten oder Sportplätzen einhalten.

Solche Aufnahmen sind möglich, sofern die Personen einverstanden und über die Gefahren informiert sind. Bild: shutterstock.com
Solche Aufnahmen sind möglich, sofern die Personen einverstanden und über die Gefahren informiert sind. Bild: shutterstock.com

Klassifizierung nur für neue Drohnen

Die Gewichtsgrenzen liegen bei der neuen Regulierung anders als heute. Heute gibt es eine Kategorie bis 500 Gramm, eine von 500 Gramm bis 2 Kilogramm und eine von 2 bis 30 Kilogramm. Es ist aber ein Trugschluss, wenn du denkst, du könntest eine heutige Drohne in die neue Gewichtsklasse einteilen.

Der Grund: Eine Klasse von C0 bis C4 erhalten nur Drohnen, die unter dem neuen Gesetz auf den Markt kommen. Drohnen, die bereits heute in Betrieb sind, haben keine solche Klassifizierung und werden eine solche auch nicht nachträglich erhalten. Diskussionen wie die Frage, ob man die Mavic 2 Pro (907 Gramm) unter 900 Gramm bringt, indem man einen leichteren Akku verwendet, sind darum sinnlos. Eine bereits gekaufte Mavic 2 Pro wird weder vom Typ C1 noch vom Typ C2 sein, sondern eine Drohne ohne Klassenmarkierung.

Was geschieht mit bisherigen Drohnen?

Bestehende Drohnen ohne Klassenmarkierung können weiterhin verwendet werden. Sie werden nicht unbrauchbar. Du musst dabei aber einige Dinge beachten.

Es gibt eine Übergangszeit von zwei Jahren, also bis Ende 2022, in der die Drohnen mehr oder weniger wie gewohnt weitergeflogen werden können (Artikel 22 der EU-Verordnung). Die Details werden laut FAQ des Bazl nach den bisherigen Gewichtsgrenzen vorgenommen:

  • Unter 500 Gramm Gewicht ist der Betrieb in der Nähe von Menschenansammlungen zwar erlaubt, es darf aber auf keinen Fall über Menschenansammlungen geflogen werden. Du solltest wenn möglich vermeiden, unbeteiligte Personen zu überfliegen. Dies entspricht ungefähr Betriebskategorie A1.
  • Wiegt die Drohne zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm, darf sie bis 50 Meter an Personen herangeflogen werden. Dies entspricht ungefähr Kategorie A2.
  • Wiegt die Drohne mehr als 2 Kilogramm, darf sie höchstens bis auf eine Distanz von 150 Meter an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete herangeflogen werden. Dies entspricht den Auflagen der Kategorie A3.

Nach Ablauf der Übergangsfrist ab 2023 gelten die normalen Bestimmungen der EU-Verordnung für nichtkonforme Drohnen gemäss Artikel 20:

  • Drohnen unter 250 Gramm dürfen in der Kategorie A1 betrieben werden.
  • Alle anderen müssen in der Kategorie A3 betrieben werden.

Für Drohnen zwischen 250 und 2000 Gramm wird es also Einschränkungen geben, die sie zuvor nicht hatten. In diese Klasse fällt auch die neue DJI Mavic Air 2. Sie deswegen als unbrauchbar zu bezeichnen, ist stark übertrieben. Es ist auch in der Schweiz kein Problem, eine Drohne 150 Meter entfernt von Siedlungen oder Industriegebieten zu fliegen, und erst recht nicht, wenn du die Drohne in die Ferien im Ausland mitnimmst.

Furkapass. Bild: shutterstock.com. Titelbild: shutterstock.com
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Durch Interesse an IT und Schreiben bin ich schon früh (2000) im Tech-Journalismus gelandet. Mich interessiert, wie man Technik benutzen kann, ohne selbst benutzt zu werden. Meine Freizeit ver(sch)wende ich am liebsten fürs Musikmachen, wo ich mässiges Talent mit übermässiger Begeisterung kompensiere. 


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